Über Uns / Unsere Aufgaben
Im Oktober 2022 haben Bürger/-innen des Landkreises Oldenburg ihren neuen Kreisbehindertenrat gewählt. Diese Wahl wurde nach 2007 zum vierten Mal durchgeführt.
Aufgabe des Kreisbehindertenrates in der neuen Wahlperiode bis 2026 ist es, die Interessen und die Möglichkeiten von und für Menschen mit Beeinträchtigungen gemeindeübergreifend zu vertreten und zu verbessern.
Die Einrichtung von Behindertenbeiräten und ähnlichen Gremien ist im Nds. Behindertengleichstellungsgesetzt geregelt.
In § 12: “Beiräte für Menschen mit Behinderungen“, heißt es in Absatz 4: „Die Landkreise und die kreisfreien Städte richten zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung dieses Gesetzes jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium ein.“
Die Einrichtung von weiteren örtlichen Behindertenvertretungen findet in den einzelnen Landkreisgemeinden zunehmend statt.
So gibt es Behindertenvertretungen im Landkreis Oldenburg in den Gemeinden Hude, Harpstedt, Hatten und Wildeshausen und ein ähnliches Gremium in Ganderkesee.
Die Einrichtung von Behindertenvertretungen in den Mitgliedsgemeinden der Landkreise wurde bisweilen leider noch nicht im NBGG verankert.
Der Niedersächsische Inklusionsrat, der Zusammenschluss aller Behindertenbeiräte und -beauftragten in Niedersachsen, fordert die Aufnahme ins NBGG jedoch seit Jahren kontinuierlich.
Der Kreisbehindertenrat im Landkreis Oldenburg setzt sich aus „Experten in eigener Sache“ mit Wohnsitz im Landkreis Oldenburg zusammen und unterstützt ehrenamtlich, parteipolitisch unabhängig sowie weisungsungebunden den Kreistag und dessen Ausschüsse sowie die Kreisverwaltung in ihrer Arbeit.
Der Rat ist als nicht stimmberechtigtes Mitglied in Kreissozial- und Gesundheitsausschuss vertreten und besitzt ein Informationsrecht vor allen öffentlichen Ausschüssen des Kreises und ein Anhörungsrecht im Kreistag. Dabei kooperiert das Gremium eng mit der Behindertenbeauftragten, die das Gremium mit allen für sie wichtigen Informationen unterstützt.
Der Kreisbehindertenrat setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. für den Ausbau inklusiver Strukturen im Landkreis Oldenburg ein, insbesondere für eine stärkere Teilhabe behinderter Menschen in Schule, Freizeit und Arbeitsmarkt, für den Abbau von Barrieren und einen für mobilitätsbehinderte Menschen nutzbaren ÖPNV.
© 2023 • KBR - Kreisbehindertenrat im Landkreis Oldenburg
Aufgabe des Kreisbehindertenrates in der neuen Wahlperiode bis 2026 ist es, die Interessen und die Möglichkeiten von und für Menschen mit Beeinträchtigungen gemeindeübergreifend zu vertreten und zu verbessern.
Die Einrichtung von Behindertenbeiräten und ähnlichen Gremien ist im Nds. Behindertengleichstellungsgesetzt geregelt.
In § 12: “Beiräte für Menschen mit Behinderungen“, heißt es in Absatz 4: „Die Landkreise und die kreisfreien Städte richten zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung dieses Gesetzes jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium ein.“
Die Einrichtung von weiteren örtlichen Behindertenvertretungen findet in den einzelnen Landkreisgemeinden zunehmend statt.
So gibt es Behindertenvertretungen im Landkreis Oldenburg in den Gemeinden Hude, Harpstedt, Hatten und Wildeshausen und ein ähnliches Gremium in Ganderkesee.
Die Einrichtung von Behindertenvertretungen in den Mitgliedsgemeinden der Landkreise wurde bisweilen leider noch nicht im NBGG verankert.
Der Niedersächsische Inklusionsrat, der Zusammenschluss aller Behindertenbeiräte und -beauftragten in Niedersachsen, fordert die Aufnahme ins NBGG jedoch seit Jahren kontinuierlich.
Der Kreisbehindertenrat im Landkreis Oldenburg setzt sich aus „Experten in eigener Sache“ mit Wohnsitz im Landkreis Oldenburg zusammen und unterstützt ehrenamtlich, parteipolitisch unabhängig sowie weisungsungebunden den Kreistag und dessen Ausschüsse sowie die Kreisverwaltung in ihrer Arbeit.
Der Rat ist als nicht stimmberechtigtes Mitglied in Kreissozial- und Gesundheitsausschuss vertreten und besitzt ein Informationsrecht vor allen öffentlichen Ausschüssen des Kreises und ein Anhörungsrecht im Kreistag. Dabei kooperiert das Gremium eng mit der Behindertenbeauftragten, die das Gremium mit allen für sie wichtigen Informationen unterstützt.
Der Kreisbehindertenrat setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. für den Ausbau inklusiver Strukturen im Landkreis Oldenburg ein, insbesondere für eine stärkere Teilhabe behinderter Menschen in Schule, Freizeit und Arbeitsmarkt, für den Abbau von Barrieren und einen für mobilitätsbehinderte Menschen nutzbaren ÖPNV.
© 2023 • KBR - Kreisbehindertenrat im Landkreis Oldenburg