MAGDEBURG (kobinet) Mit großem Unmut hat die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt auf die Ankündigung der Landesregierung reagiert, den im August 2019 unterschriebenen Landesrahmenvertrag zur Regelung von Leistungen der Eingliederungshilfe zum 31. Dezember 2024 einseitig zu kündigen. Dieser Vertrag regelt die Leistungen und deren Vergütung, die von gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen und anderen Hilfeeinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Mit diesen sozialen Dienstleistungen werden gesetzliche Ansprüche erfüllt.
München (kobinet) "Für die Bewilligung eines sogenannten persönlichen Budgets müssen Menschen mit Behinderung nicht schon die Personen benennen können, die ihre Pflege oder Betreuung übernehmen sollen. Das hat das Sozialgericht München in einem am 11. September 2023 veröffentlichten Eilbeschluss entschieden (Az.: S 29 KR 1606/22 ER)", heißt es in einem Bericht auf Experten-Branchenbuch.de.
Bonn / Erfurt (kobinet) "Unsere Welt befindet sich im Wandel. Veränderungen wie Digitalisierung, Globalisierung und Urbanisierung schreiten stetig voran. Daneben beschäftigen und fordern uns immer mehr Krisen, wie Energiekrise, Klimakrise, demographischer Wandel, zunehmende Flüchtlingsbewegungen oder Fachkräftemangel. In den Städten, Gemeinden und Dörfern, auf lokaler Ebene, spüren wir die Auswirkungen der Krisen und Veränderungen besonders: zum Beispiel durch leerstehende Geschäfte in den Innenstädten, immer mehr einsame Menschen, Finanznot der Kommunen und alternde Stadtgesellschaft", heißt es vonseiten der Aktion Mensch. Diese führt vom 26. - 28. November 2024 in Erfurt einen Kongress zur inklusiven Sozialraumgestaltung unter dem Motto "Veränderung gestalten. Kommunen werden inklusiv" durch. Hierfür hat die Aktion Mensch einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Mitgestaltung des Kongresses gestartet.
MAGDEBURG (kobinet) Mit großem Unmut hat die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt auf die Ankündigung der Landesregierung reagiert, den im August 2019 unterschriebenen Landesrahmenvertrag zur Regelung von Leistungen der Eingliederungshilfe zum 31. Dezember 2024 einseitig zu kündigen. Dieser Vertrag regelt die Leistungen und deren Vergütung, die von gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen und anderen Hilfeeinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Mit diesen sozialen Dienstleistungen werden gesetzliche Ansprüche erfüllt.
München (kobinet) "Für die Bewilligung eines sogenannten persönlichen Budgets müssen Menschen mit Behinderung nicht schon die Personen benennen können, die ihre Pflege oder Betreuung übernehmen sollen. Das hat das Sozialgericht München in einem am 11. September 2023 veröffentlichten Eilbeschluss entschieden (Az.: S 29 KR 1606/22 ER)", heißt es in einem Bericht auf Experten-Branchenbuch.de.
Bonn / Erfurt (kobinet) "Unsere Welt befindet sich im Wandel. Veränderungen wie Digitalisierung, Globalisierung und Urbanisierung schreiten stetig voran. Daneben beschäftigen und fordern uns immer mehr Krisen, wie Energiekrise, Klimakrise, demographischer Wandel, zunehmende Flüchtlingsbewegungen oder Fachkräftemangel. In den Städten, Gemeinden und Dörfern, auf lokaler Ebene, spüren wir die Auswirkungen der Krisen und Veränderungen besonders: zum Beispiel durch leerstehende Geschäfte in den Innenstädten, immer mehr einsame Menschen, Finanznot der Kommunen und alternde Stadtgesellschaft", heißt es vonseiten der Aktion Mensch. Diese führt vom 26. - 28. November 2024 in Erfurt einen Kongress zur inklusiven Sozialraumgestaltung unter dem Motto "Veränderung gestalten. Kommunen werden inklusiv" durch. Hierfür hat die Aktion Mensch einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Mitgestaltung des Kongresses gestartet.