STUTTGART (kobinet) Mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt und das zu 72 Prozent von Frauen. Der Gender-Pension-Gap 2023, die Rentenlücke von 34,0 Prozent zeigt drastisch. Darauf verweist Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg zur Rentenlücke zwischen Männern und Frauen wie das auch der Bericht des, Statistischen Landesamt es Baden-Württemberg belegt. Der Sozialverband schlussfolgert daraus: Altersarmut ist weiblich.
Brüssel (kobinet) Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 final über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises abgestimmt. Diese wegweisende Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und zugänglicheren Gesellschaft in der Europäischen Union. Der Europäische Behindertenausweis wird die Anerkennung des Behindertenstatus erleichtern und einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen in der EU fördern, heißt es im Newsletter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband dbsv-direkt. Die Europaabgeordnete der Grünen, Katrin Langensiepen, die sich für den Europäischen Behindertenausweis starkt gemacht hat, teilte auf X mit: "Yezz das Verhandlungsergebnis zur #EU Disability Card wurde heute im Parlament beschlossen. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten in die Umsetzung kommen." Ein Bild von ihrem Abstimmungsgerät zeigt das Abstimmungsergebins: 607 dafür, 8 dagegen und 17 haben sich enthalten.
Bochum (kobinet) Anlässlich der aktuellen Debatten in Deutschland um die Ausweitung der Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen erinnert das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) daran, dass vor zehn Jahren der Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen seine erste Allgemeine Bemerkung verabschiedete, in der jede Form von Zwang als Verletzung der UN BRK abgelehnt wurde. Vor diesem Hintergrund äußerst kritisch zu betrachten, seien daher die Debatten über eine Legalisierung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung gem. § 115 d SGB V oder auf landesrechtlicher Psychiatriegesetz-Ebene im Rahmen sogenannter ambulanter Behandlungsweisungen (vgl. Lippert, kobinet 01.09.23), heißt es in der nun veröffentlichten Stellungnahme von BODYS.
STUTTGART (kobinet) Mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt und das zu 72 Prozent von Frauen. Der Gender-Pension-Gap 2023, die Rentenlücke von 34,0 Prozent zeigt drastisch. Darauf verweist Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg zur Rentenlücke zwischen Männern und Frauen wie das auch der Bericht des, Statistischen Landesamt es Baden-Württemberg belegt. Der Sozialverband schlussfolgert daraus: Altersarmut ist weiblich.
Brüssel (kobinet) Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 final über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises abgestimmt. Diese wegweisende Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und zugänglicheren Gesellschaft in der Europäischen Union. Der Europäische Behindertenausweis wird die Anerkennung des Behindertenstatus erleichtern und einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen in der EU fördern, heißt es im Newsletter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband dbsv-direkt. Die Europaabgeordnete der Grünen, Katrin Langensiepen, die sich für den Europäischen Behindertenausweis starkt gemacht hat, teilte auf X mit: "Yezz das Verhandlungsergebnis zur #EU Disability Card wurde heute im Parlament beschlossen. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten in die Umsetzung kommen." Ein Bild von ihrem Abstimmungsgerät zeigt das Abstimmungsergebins: 607 dafür, 8 dagegen und 17 haben sich enthalten.
Bochum (kobinet) Anlässlich der aktuellen Debatten in Deutschland um die Ausweitung der Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen erinnert das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) daran, dass vor zehn Jahren der Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen seine erste Allgemeine Bemerkung verabschiedete, in der jede Form von Zwang als Verletzung der UN BRK abgelehnt wurde. Vor diesem Hintergrund äußerst kritisch zu betrachten, seien daher die Debatten über eine Legalisierung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung gem. § 115 d SGB V oder auf landesrechtlicher Psychiatriegesetz-Ebene im Rahmen sogenannter ambulanter Behandlungsweisungen (vgl. Lippert, kobinet 01.09.23), heißt es in der nun veröffentlichten Stellungnahme von BODYS.